Hallo Community,
ich rechne für einen Mandanten erstmals KUG ab und erhalte bei einen freiwillig in der gesetzlichen KV Versicherten folgenden Hinweis:
"Hinweis #LN12482
Im Monat 01/2021 wird der Zuschuß zur freiwilligen KV aus dem Entgelt berechnet, obwohl er
aus der Beitragsbemessungsgrenze berechnet werden soll. Dies ist notwendig, wenn im
laufenden Jahr Kurzarbeitergeld abgerechnet wird (gemäß Rundschreiben des
GKV-Spitzenverbandes vom 29.06.2009)."
Muss ich hier noch etwas tun?
Danke und Grüße
Hallo,
der Hinweis informiert darüber, dass bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld bei einem freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmer der Zuschuss zur freiwilligen KV/PV aus dem Entgelt berechnet wird.
Für Sie besteht an dieser Stelle kein Handlungsbedarf.