Guten Morgen,
habe heute eine Rückmeldung bekommen, das für einen AN ab 15.5.2024 die Steuerklasse VI zurückgemeldet und mit Gültig -Ab 05/2024 in die Personaldaten übernommen.
Arbeitgebereigenschaft ändert sich ab 15.05.2024 durch die Anmeldung eines anderen Arbeitgebers auf Nebenarbeitgeber.
Der AN hätte heute wieder kommen müssen, tauchte nicht auf und es gibt bisher keinerlei Kontaktmöglichkeit zu ihm.
Ich habe den Monat Mai 2024 normal als Gehalt voll abgerechnet mit Steuerklasse 1 und auch schon ausgezahlt.
Nun möchte ich uns gerne wieder als Hauptarbeitgeber rückmelden. In den übernommenen Stammdaten stand zwar Steuerklasse 6 aber drunter noch "Hauptarbeitgeber" ???
Was muss ich tun ?
Vielen Dank für eine schnelle Hilfe
C.Kleiner
@c_kleiner schrieb:Der AN hätte heute wieder kommen müssen, tauchte nicht auf und es gibt bisher keinerlei Kontaktmöglichkeit zu ihm.
[…] Nun möchte ich uns gerne wieder als Hauptarbeitgeber rückmelden.
Ich würde damit ja noch warten, ob er sich bis zur Juni-Abrechnung blicken lässt. Nicht, dass er sich eine neue Stelle gesucht und euch nicht Bescheid gesagt hat …
Um von Neben- zurück auf Hauptarbeitgeber umzustellen, musst du ihn erst (zum 15.05.) bei der Steuerkarte ab- und für den nächsten Tag (16.05.) wieder anmelden. Aber damit würde ich, wie gesagt, warten, bis die Sache geklärt ist. Das muss der andere Arbeitgeber ja auch wissen, sonst stellen die gleich wieder um und ihr spielt elektronisches Tauziehen.
Danke für die Antwort.
Das ganze ist sehr dubios, ich bin die Personalstelle bei uns, und wenn er gekündigt hätte etc., wüsste ich davon......ich dachte nur ich kann durch die Ummeldung zumindest dem "neuen" Arbeitgeber mitteilen, das etwas faul an der Sache ist und bei uns nichts vorliegt.
Gruß
C.Kleiner
@c_kleiner schrieb:ich dachte nur ich kann durch die Ummeldung zumindest dem "neuen" Arbeitgeber mitteilen, das etwas faul an der Sache ist und bei uns nichts vorliegt.
Wenn es sonst keine Kontaktmöglichkeit gibt, wäre das natürlich eine Option, das stimmt. Je nachdem, wie groß der Umweg ist, könnte vielleicht auch mal jemand nach Feierabend beim Angestellten vorbei fahren und dort klingeln?
Juni-Abrechnung?
Ernsthaft: Wenn ein Mitarbeiter nicht mehr erscheint und kein Kontakt möglich ist, dann bedeutet das eigentlich fristlose Kündigung. Dann hat sich das Thema sofort erledigt.
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihre Arbeitsrechtlerin oder Ihren Arbeitsrechtler.
Ich habe ja nicht gesagt, dass man bis dahin untätig herumsitzen soll. Aber wenn der Arbeitnehmer zuletzt krank oder in Urlaub war und erst heute wieder zur Arbeit kommen sollte, würde ich das nicht sofort übers Knie brechen, sondern erst einmal die übrigen Möglichkeiten ausschöpfen.
Danke für all eure Rückmeldungen.
Ich habe die An-und Abmeldung vorgenommen. Es wurde seit letzter Woche schon versucht ihn zu erreichen. Für Krankmeldungen gibt es auch klare Vorgaben von uns. Die fristlose Kündigunghabe ich weitergegeben als Option.
Gruß
C.Kleiner
High,
Wenn es sonst keine Kontaktmöglichkeit gibt, wäre das natürlich eine Option, das stimmt. Je nachdem, wie groß der Umweg ist, könnte vielleicht auch mal jemand nach Feierabend beim Angestellten vorbei fahren und dort klingeln?
Der ist gut😂
Zoll, Polizei oder Steuerberater?
Montäglichen Gruss Mike