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Hallo liebe Lohnanwender

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letzte Antwort am 20.03.2019 09:13:02 von t_r_
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mini
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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vielen Dank Herr Reich für Ihre Unterstützung,

mein Problem ist, dass die Mitarbeiterin Home-Office macht und den Pkw weiter nutzt währen der Elternzeit. Ende der MS-Frist 27.3.2019 und EZ-Beginn
28.3.2019.
In der Dok.hilfe 1070224 werden bzgl Kfz Nutzung die weitergewährten AG-Leistungen beschrieben unter Monatsstammdaten AG-Leistungen bei
Sozialleistungsbezug. Was muss bei Sozialleistung brutto manuelle Erfassung und Sozialleistung netto manuelle Erfassung /Vergleichsnetto (voller Monat)
weitergewährte sv-pfl.Leistungen brutto etc. in diesen Feldern erfasst werden???

Komme da überhaupt nicht weiter...

Vielen Dank

Schönen Feierabend

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 2
106 Mal angesehen

Guten Morgen,

arbeitet die Mitarbeiterin während der Elternzeit? Dann hätte die Mitarbeiterin Arbeitslohn mit einem zusätzlichen Sachbezug (PKW) und wäre beitrags- und lohnsteuer-pflichtig.

Im Mutterschutz wird der geldwerte Vorteil des PKW zum Bestandteil für die Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeldes. Das heißt, dass das Programm den PKW als "normalen" Bruttobestandteil betrachtet und auch den Zuschuss entsprechend ermittelt, wie wenn der PKW wegfallen würde. Wird der PKW nun weiter gewährt, müsste meiner Einschätzung nach der auszahlbare Zuschuss zum Mutterschaftsgeld entsprechend gekürzt werden.

Problematisch finde ich, dass man den geldwerten Vorteil des PKW nicht netto bewerten kann. Meiner Ansicht nach müsste man den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld um den Bruttonutzungsvorteil (1% Regelung) kürzen. Ob das allerdings richtig - insbesondere arbeitsrechtlich - ist, weiß ich nicht.

Alternativ gewährt man den PKW zusätzlich zum bisherigen Entgelt. Dann wäre es ein beitragspflichtiger Bezug bei dem geprüft werden müsste, ob Beiträge darauf zu entrichten sind. Es wäre also so zu behandeln, wie ein Zuschuss zum Krankengeld. ( Weitergewährte Arbeitgeberleistungen abrechnen )

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 20.03.2019 09:13:02 von t_r_
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