Hallo
ich möchte gern wissen, welche Lohnart ich bei SFN im Krankheitsfall anlegen muss ??
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Hallo Herr Hecker,
danke für die schnelle Antwort, leider funktioniert diese Lohnart nicht, habe ich schon ausprobiert. Zu einem hat der AG über 31 AN somit gibt es keine LFZG für ihn.
Der Sachverhalt begründet sich auf eine RV-Prüfung wo festgestellt wurde das die SFN auch im Krankheit - und Urlaubsfall mit abgegolten werden sollen.
Und dafür brauche ich eine Lohnart die nur die angefallen SFN berücksichtigt ???
Viele Grüße
Heike Schwarze-Moßler
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