Hallo,
ich muss einen kranken Kollegen vertreten der sich als einziges mit Lohn und Gehalt auskennt.
Der aktuelle Abrechnungsmonat ist der Februar. Jetzt muss ich aber noch Inflationsbonus im Dezember nachberechnen. Kann mir jemand sagen, wie ich in Lohn und Gehalt eine Nachberechnung hierfür machen kann?
Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Karin Baers
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
tragen Sie die Lohnart 5670 Inflationsausgleichsprämie stf für Einmalbezüge oder 5680 Inflationsausgl.prämie SB stf für Sachbezüge am besten beim Mitarbeiter unter Bewegungsdaten | Monatserfassung im Zuordnungsmonat 12/2022 ein.
Klären Sie, ob die steuerliche Behandlung bei der Nachberechnung ins Vorjahr mit dem Zufluss- oder dem Entstehungsprinzip erfolgen soll.
Die Nachberechnung wird mit der nächsten Abrechnung automatisch angestoßen.
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten:
Nachberechnung in das Vorjahr erfassen (Beispiele für Lohn und Gehalt)
Steuerliche Behandlung bei Nachberechnung ins Vorjahr erfassen
Inflationsausgleichsprämie