Wie muss ich das abrechnen wenn der Arbeitgeber die Dienstreise mit 0,35 EUR pro gefahrenen km auszahlt?
0,30 EUR sind ja sv/stfr.?
Wo finde ich dies im Gesetz?
MFG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die 0,35 € sind lt. Beamtenrecht und die sind nach § 3 Nr. 13 EStG steuerfrei. Arbeitnehmer werden unter § 3 Nr. 16 EStG geregelt.
Die Ungleichbehandlung ist richterlich abgesegnet.
Ein Hoch auf das Beamtenrecht. 😁
Gruß Achilleus
die Erhöhung gilt aber erst ab 2021 und doch nicht ab 2020 oder ? Wir reden hier aber von 2020 und da gilt ja noch 0,30 EUR
MFG
Nein, Beamte erhalten lt. Beamtenverordnung eine höhere Kilometerpauschale, als der Rest der Sterblichen.
Da die Steuerfreiheit aber unterschiedlich geregelt ist, brauchen für Beamte keine SV/LSt. einbehalten werden, während der Rest der Sterblichen, bei gleichen Kilometergeld eben SV/LSt. in Höhe der Differenz von 0,35 € (Beamte) - 0,30 (Normalbürger) anfällt.
Gruß Achilleus
wo kann ich dies denn nachlesen? gibt es hierzu eine Richtlinie?
Google ist Dein Freund:
Suchbegriff: reisekosten beamte 0,35 cent
Trefferanzahl: >1000
z. B. https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/r/reisekosten.html
Gruß Achilleus
Das mit den Beamten ist schon klar... ich habe gesucht wie der Rest zu versteuern ist 0,05 EUR die hier mehr bezahlt werden... pauschal oder sv/stpfl. und dazu finde ich eben nichts 🙂
alles was nicht frei bzw. pauschal versteuert wird, ist st-pflichtig
also 0,30 frei, 0,05 pflichtig