Hallo Community
MA hat eine Gruppenunfallversicherung abgeschlosse. Für die Bürokräfte fällt ein Jahresbetrag in Höhe von Euro 231,57 zusammen an. Die Techniker und Industriemeister liegent pro Mitarbeiter bei Euro 474,00. Übersteigen also die Grenzen. Die Stuttgarter Versicherung hat mir ein Merkblatt an die Hand gegeben wonach der Arbeitgeber nichts versteuern muss bei: Ohne Direktanspruch des AN.
Ich bin mir total unsicher wie ich den Sachverhalt würdigen soll ?!
Wie behandelt Ihr solche Fälle
Vielen Dank und Grüße
Das heißt der Arbeitnehmer muss erst zum Arbeitgeber um im Versicherungsfall die Leistung zu beantragen.
Der Arbeitgeber muss die Vers.leistung dann steuerpflichtig abrechnen, begrenzt auf die für den MA gezahlten Beiträge seit Bestehen der Versicherung bzw. letzten Leistung.
Hier würde es weitere Infos geben.
VG
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Viele Grüße