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Gruppenunfallversicherung

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letzte Antwort am 22.08.2023 12:38:42 von Bonita66
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Bonita66
Aufsteiger
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Hallo Community

 

MA hat eine Gruppenunfallversicherung abgeschlosse. Für die Bürokräfte fällt ein Jahresbetrag in Höhe von Euro 231,57 zusammen an. Die Techniker und Industriemeister liegent pro Mitarbeiter bei Euro 474,00. Übersteigen also die Grenzen. Die Stuttgarter Versicherung hat mir ein Merkblatt an die Hand gegeben wonach der Arbeitgeber nichts versteuern muss bei: Ohne Direktanspruch des AN.

Ich bin mir total unsicher wie ich den Sachverhalt würdigen soll ?!

Wie behandelt Ihr solche Fälle

 

Vielen Dank und Grüße

ChrisW
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 3
237 Mal angesehen

Das heißt der Arbeitnehmer muss erst zum Arbeitgeber um im Versicherungsfall die Leistung zu beantragen.

 

Der Arbeitgeber muss die Vers.leistung dann steuerpflichtig abrechnen, begrenzt auf die für den MA gezahlten Beiträge seit Bestehen der Versicherung bzw. letzten Leistung.

 

Hier würde es weitere Infos geben.

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/lohnsteuerrechtliche-folgen-der-freiwilligen-unfallversi-12-vertraege-ohne-direktanspruch-des-arbeitnehmers_idesk_PI42323_HI2270629.html

 

VG

 

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Bonita66
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
224 Mal angesehen

Hallo,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Viele Grüße

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letzte Antwort am 22.08.2023 12:38:42 von Bonita66
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