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Grundsätzliches zu GaLa-Baulohn

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letzte Antwort am 19.09.2019 14:16:49 von ulli_preuss
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ulli_preuss
Fachmann
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Hallo in die Runde,

lange Zeit bin ich außer einer Lohnbuchhaltung für Maler am Baulohn vorbei gekommen. Leider muss ich mir doch noch einen GaLa-Baulohn "draufschaffen". Nach einer Überprüfung eines Lohnmandates habe ich festgestellt, dass wir nicht herumkommen, nachträglich Baulohn abzurechnen.

Ausgangssituation:
Einzelunternehmen, mit anfänglich einer gewerblichen Aushilfe, später in diesem Jahr Gleitzone/Übergangsbereich
zuständige BG: SVLFG
Anmeldung bei EWGaLa ist erfolgt

Tätigkeitsschwerpunkt: zu 95 % nicht-bauliche Tätigkeiten (Pflegearbeiten), dadurch nur Ausbildungsumlage (EWGaLa), keine Winterbau-Umlage

Meine Fragen:

1. Ist bei einem gewerblichen Arbeitnehmer zwingend nach Stunden zu bezahlen? Bislang wurde ein fester Entgeltbetrag gezahlt, weil bis jetzt nicht feststand, dass hier ein GaLa-Baulohn abzurechnen ist. Saison-KUG, Wintergeld usw. soll/wird nicht in Anspruch genommen werden.

2. Arbeitszeitkonten und eine Jahresarbeitszeit-Vereinbarung soll es eigentlich nicht geben. Ist dies möglich?

3. Betriebe, die nicht Mitglied im GaLabau-Verband sind sollen unter die Sozialkassenpflicht der SoKa-Bau fallen. Ist das korrekt?

Vielen Dank erst einmal

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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1143 Mal angesehen

Hallo,

gerne beantworte ich Ihre Fragen.

  1. Nachdem in diesem Fall lediglich eine Ausbildungsumlage abzuführen ist, können Sie die Abrechnung auch über einen Festbezug durchführen. Eine Stundenlohnabrechnung ist nicht zwingend erforderlich.
    Hinweis: Eine Abrechnung von Netto-Lohn ist jedoch nicht möglich.

  2. Ein Arbeitszeitkonto bzw. eine Jahresarbeitzeit-Vereinbarung sind nicht vorgeschrieben.

  3. Ob ein Betrieb der Beitragspflicht zur SOKA-Bau unterliegt, wird von der SOKA-Bau geprüft und festgelegt. Zur Klärung nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der SOKA-Bau auf.

Viele Grüße aus Nürnberg

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 3 von 3
1143 Mal angesehen

Hallo Frau Heinlein,

vielen Dank für Ihre Antworten. Sie helfen mir auf alle Fälle sehr viel weiter.

Herzliche Grüße

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
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letzte Antwort am 19.09.2019 14:16:49 von ulli_preuss
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