Hallo in die Runde,
lange Zeit bin ich außer einer Lohnbuchhaltung für Maler am Baulohn vorbei gekommen. Leider muss ich mir doch noch einen GaLa-Baulohn "draufschaffen". Nach einer Überprüfung eines Lohnmandates habe ich festgestellt, dass wir nicht herumkommen, nachträglich Baulohn abzurechnen.
Ausgangssituation:
Einzelunternehmen, mit anfänglich einer gewerblichen Aushilfe, später in diesem Jahr Gleitzone/Übergangsbereich
zuständige BG: SVLFG
Anmeldung bei EWGaLa ist erfolgt
Tätigkeitsschwerpunkt: zu 95 % nicht-bauliche Tätigkeiten (Pflegearbeiten), dadurch nur Ausbildungsumlage (EWGaLa), keine Winterbau-Umlage
Meine Fragen:
1. Ist bei einem gewerblichen Arbeitnehmer zwingend nach Stunden zu bezahlen? Bislang wurde ein fester Entgeltbetrag gezahlt, weil bis jetzt nicht feststand, dass hier ein GaLa-Baulohn abzurechnen ist. Saison-KUG, Wintergeld usw. soll/wird nicht in Anspruch genommen werden.
2. Arbeitszeitkonten und eine Jahresarbeitszeit-Vereinbarung soll es eigentlich nicht geben. Ist dies möglich?
3. Betriebe, die nicht Mitglied im GaLabau-Verband sind sollen unter die Sozialkassenpflicht der SoKa-Bau fallen. Ist das korrekt?
Vielen Dank erst einmal
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
gerne beantworte ich Ihre Fragen.
Viele Grüße aus Nürnberg
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Heinlein,
vielen Dank für Ihre Antworten. Sie helfen mir auf alle Fälle sehr viel weiter.
Herzliche Grüße