Hallo Zusammen,
ich habe für eine Mitarbeiterin die nach Österreich gezogen ist aber in Deutschland weiterhin arbeitet eine Lohnsteuer-Freistellungsbescheinigung erhalten, rückwirkend ab dem 16.06.2020. Hier soll ich den vorgenommenen Lohnsteuerabzug rückwirkend ab dem 16.06.2020 korrigieren.
Wie gehe ich hier vor? Steuerklassenwechsel auf Lohnsteuerklasse 0 kann ich ja nicht unter dem Monat vornehmen. Muss ich die Mitarbeiterin zum 15.06.2020 abmelden?
Kennt sich hier jemand aus?
Und im Register Steuer/Besonderheiten was genau muss ich hier auswählen?
Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Meine Lösung wäre, den AN ab 16.06.20 mit einer neuen PNR abzurechnen.
Wenn ich das richtig verstanden habe handelt es sich um beschränkte Einkommensteuerpflicht? Dann müsste dort das Häkchen mit Gültigkeit gesetzt werden.
Meinst du mit PNR die Personalnummer?
Ja 🙂
Ich trau mich nicht dies durchzuführen, da die Mitarbeiterin sich unter anderem in Beschäftigungsverbot befindet und ich nicht möchte, dass es mir die ganzen SV-Meldungen zerschießt bzw. die Krankenkasse auch noch verwirrt ist.
Habe nun Datev angerufen. Eine Mitarbeiterin meinte es würde nur wie folgt gehen:
- Ab Juli als Grenzgänger hinterlegen und über die Bewegungsdaten manuell abrechnen mit einer Lohnart ab 3500 (Doppelbesteuerungsabkommen).
Hat hier schon jemand Erfahrung?
Vielen Dank!