Hallo liebe Community,
das Unternehmen für welches ich arbeite macht die Lohnabrechnung mit Datev. Seit April hat die Geschäftsführung Kurzarbeit für das gesamte Unternehmen angemeldet.
Ich, als Gehaltsempfänger, habe noch keine Kurzarbeit gemacht und so wie es aussieht wird es auch in den nächsten Wochen nicht dazu kommen. Andere Mitarbeiter machen bereits 50% Kurzarbeit. Wir haben alle Gleitzeit.
Ich habe einen Arbeitsvertrag mit einer 40 Stunden-Woche und ein in den Stammdaten hinterlegtes Stundenmodell von 4x8,75 Stunden (Mo-Do) und 1x 5 Stunden (Freitag). Weitere Betriebsvereinbarungen gibt es zur Arbeitszeit nicht.
Überstunden dürfen ja, soweit ich weiß, während der Kurzarbeit im gesamten Unternehmen nicht gemacht werden.
Unsere Personalabteilung ist der Meinung, dass die tägliche Arbeitszeit ausschlaggebend ist und laut Stundenmodell nicht überschritten werden darf. Das heißt ich darf maximal 4x8,75 und Freitags maximal 5 Stunden arbeiten. Wenn ich länger bleibe wird mir die Zeit gekappt und ist verloren. Dies führt dazu, dass mein Stundenkonto nicht mehr positiv, sondern nur noch negativ belastet werden kann. Die Flexibilität der Gleitzeit ist dahin...
Dies bringt mich privat, gerade in Zeiten von Schul- und Kitaschließungen, zwecks der Kinderbetreuung arg in Bredouille.
Ist dies wirklich so rechtens oder kann ich mich auf die wöchentliche oder gar monatliche Soll-Arbeitszeit berufen und somit an einem Montag auch mal 9,5 Stunden oder Freitags 8 Stunden und dann mal wieder nur 4 Stunden arbeiten solange ich die 40 bzw. 173 Stunden nicht überschreite?
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Dieses Problem betrifft einige Angestellte im Unternehmen.
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Grüße
Hallo,
die Aussage der Personalabteilung zu den Überstunden ist korrekt.
Lt. Ihren Angaben ist für das gesamte Unternehmen Kurzarbeit beantragt worden.
Das bedeutet, dass einzelne Mitarbeiter (so auch Sie, obwohl Sie ja noch voll arbeiten) daher keine Überstunden machen dürfen, da die Agentur für Arbeit sonst die Anordnung der Kurzarbeit insgesamt für Ihre Firma bezweifeln könnte.
Zu der Gestaltung der täglichen Arbeitszeit: Hier bin ich anderer Meinung als Ihre Personalabteilung.
In Ihrem Arbeitsvertrag haben Sie - wenn ich das richtig verstanden habe - eine flexible Arbeitszeitregelung.
Wie Sie die 40 Stunden auf die Woche verteilen ist somit - wenn im Vertrag nichts anderes geregelt ist - egal.
Es gibt zwar eine maximale Tagesarbeitszeit von 8 Stunden, die kann aber auch auf bis zu 10 Stunden verlängert werden (§ 3 Arbeitszeitgesetz).
Gerade in heutigen Zeiten sollte nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber - vertreten
durch Ihre Lohnabteilung - flexibel im Rahmen der Gesetze gestalten können.
Gruß