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Gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten

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letzte Antwort am 29.11.2023 14:32:40 von renek
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KarlH
Beginner
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Ich bin Mitarbeiter in einem deutschen Unternehmen. Mein Wohnsitz ist Deutschland.

 

Meine Arbeit verrichte ich im Homeoffice

 

Ich verbringe aus privaten Gründen viel Zeit in Portugal und arbeite von dort aus.

 

Nun muss ich drei Dinge beachten:

 

1. Steuern

2. Betriebsstättenrisiko

3. Sozialversicherung

 

 

Zu 1.) Hier bin ich durch die 183 Tage Regelung sicher, dass ich bei Verbleib unterhalb dieser Grenze im Kalenderjahr Steuern ausschließlich in DE zahle. Korrekt?

 

Zu 2.) Hier trifft sowohl die 183 Tage Regelung zu, als auch der Umstand, dass ich keine Verträge in Portugal abschließe oder an einem bestimmten Ort arbeite und Kunden empfange. Ich arbeite aus einem Zimmer in einem Hotel, Airbnb oder bei Freunden heraus. Korrekt?

 

Zu 3.) Hier wurde ich von der DVKA darauf hingewiesen, dass ich einen Antrag aufGewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten” (Antrag GME1 https://www.dvka.de/de/arbeitgeber_arbeitnehmer/antraege_finden/gewoehnliche_erwer[…]liedstaaten/gewoehnliche_erwerbstaetigkeit_mitgliedstaaten.html) stellen kann. Dieser läuft dann darauf hinaus, dass ich ein A1-Formular auf 5 Jahre erhalte.
Mein Arbeitgeber hat nun die Sorge, dass wenn ich diesen Antrag auf 5 Jahre stelle sich Steuerliche Nachteile für meinen Arbeitgeber herausstellen könnten, sie also draufzahlen müssten. Meiner Meinung nach ist dies aber von steuerlichen Belangen getrennt zu betrachten und nur auf die Sozialversicherung bezogen. Ist das korrekt?

 

Bitte dringend um Hilfe.

renek
Meister
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Nachricht 2 von 6
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Was sagt der Steuerberater Ihres Arbeitgebers?

 

Sie wissen hoffentlich dass es hier kein Rechtsberatungsforum ist, sondern ein Forum im Umgang mit der Software der Datev e.g.?

KarlH
Beginner
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Verzeihung, wenn ich damit das Forum missbrauchen sollte.

 

Ich versuche das derzeit auf eigene Faust herauszufinden, weil ich meinem Arbeitgeber Arbeit ersparen möchte und die Verantwortung darüber zunächst mir überlässt, weil die Aufenthalte aus meiner Motivation heraus stattfinden.

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renek
Meister
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@KarlH  schrieb:

Ich versuche das derzeit auf eigene Faust herauszufinden


Nutzen Sie das Internet weise. In diesem Falle nutzt man Fachportale (meist sind die aber kostenpflichtig wenn es in die Tiefe geht).


@KarlH  schrieb:

weil ich meinem Arbeitgeber Arbeit ersparen möchte


Löblich, aber falscher Weg! Der Arbeitgeber ist für eine korrekte Abrechnung verantwortlich und nicht der Arbeitnehmer.


@KarlH  schrieb:

und die Verantwortung darüber zunächst mir überlässt, weil die Aufenthalte aus meiner Motivation heraus stattfinden.


Sie Punkt 2. Wenn ein Arbeitgeber freiwillig Leistungen übernimmt, dann entbindet es ihm nicht von seiner Verpflichtung der korrekten Abrechnung.

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KarlH
Beginner
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Nachricht 5 von 6
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"Der Arbeitgeber ist für eine korrekte Abrechnung verantwortlich und nicht der Arbeitnehmer."

Da haben Sie vollkommen Recht, jedoch bin ich natürlich auf die Zustimmung meines Arbeitsgebers zu meinen Reisen ins Ausland angewiesen. Durch detailierte Vorarbeit und Darlegung der Rechtsauffassung möchte ich vermeiden, dass mir zukünftige Reisen verwehert bleiben.

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renek
Meister
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Ach jetzt habe ich Sie verstanden.

 

Dann ist das das falsche Forum. Sie müssen hier hin.

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letzte Antwort am 29.11.2023 14:32:40 von renek
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