Guten Morgen,
kann ich eine gesondere Meldung nach § 194 (Meldung Abgabegrund 57) auch manuell erstellen, obwohl die Teilnahme an der elektronischen Anforderung der ges. Meldung aktiviert ist?
PS: Bitte keine Dokumentennummern.
Danke.
Guten Morgen,
ja das geht, da meiner Meinung nach das rvBea Verfahren noch freiwillig ist. Einfach den Meldezeitraum unter dem Mitarbeiter ausfüllen, dann wir die Meldung mit der nächsten Abrechnung erstellt.
Hallo,
supi, vielen Dank für die schnelle Beantwortung.