Hallo,
ich habe eine Geschäftsführerin 900 Beitragsgruppe 0000 bei der der AG anteilig zur freiwilligen KV zu zahlt.
Jetzt kam eine Nachberechnung für 2020 über 700 €. Muss die Summe auch über den Lohn laufen?
Und falls ja, wie?
Habt tausend Dank u LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit der Krankenkasse, ob und wie die Nachzahlung zur freiwilligen Krankenversicherung abgerechnet werden soll.
Grundsätzlich besteht für das Programm LODAS die Möglichkeit, Nachberechnung für das aktuelle und das Vorjahr durchzuführen.
Meiner Kenntnis nach haben beherrschende GGF keinen Anspruch auf einen AG-Zuschuss zur KV. Wenn dieser trotzdem gezahlt wird, wäre er - mangels Pflicht - steuerpflichtig (also im Bruttobereich zu erfassen). Wenn der AG sich nun auch an der Nachzahlung beteiligen möchte, verstehe ich auch das als steuerpflichtiges Brutto.