Hallo,
ein Mandant stellt 3 Minijobber ein. 2 sind Altersvollrentner und wohnhaft im Ausland und 1 ist im Ausland sozialversicherungspflichtig.
Meine Frage ist nur wie ich das Schlüssel.
Ich würde bei den 2 Vollrentnern wie folgt schlüsseln:
Personengruppe 109
Beitragsgruppe 0500
Bei dem anderen:
Personengruppe 190
Beitragsgruppe 0000
A1 Bescheinigung liegt vor. Der AN wäre nur in der UV pflichtig.
Wäre das alles so richtig?
Ich hoffe auf eine Rückmeldung.
Lg
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