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Geldwerter Vorteil - JobRad Kauf

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letzte Antwort am 01.02.2021 08:27:06 von martin65
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Anka
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
477 Mal angesehen
Guten Tag liebe Community,
 
einer meiner Mitarbeiter ist aus dem Unternehmen ausgetreten.
 
Nach der Klärung, was mit seinem Dienstfahrrad passieren soll, wurde entschieden, dass er dieses kauft (1.400€). 
 
Nun soll ich es als geldwerter Vorteil in DATEV Lodas eingeben. 
  
Kann mir hierbei jemand helfen?
 
 
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus.
martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 4
450 Mal angesehen

Entspricht der Wert von 1.400 € dem aktuellen Verkehrswert?

 

Wenn ja, dann muss nichts als Lohn versteuert werden. Der Kaufpreis ist Betriebseinnahme.

 

Wenn der Verkehrswert höher ist, stellt die Differenz einen geldwerten Vorteil da.

 

 

Anka
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
400 Mal angesehen

Hallo,

 

die 1.400€ stellen nicht den aktuellen Verkaufswert dar. 

 

Die Differenz bilde ich von was? Die Gebete von 1080€ gilt doch nur, wenn das Unternehmen z.b. Fahrräder verkauft. Das tun wir aber nicht.

 

Ich danke im Voraus. 🙂

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martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 4
370 Mal angesehen

Sie müssen den Wert ermitteln, den Sie bekommen, wenn Sie das Fahrrad auf dem freien Markt veräußern würden (z.B. Ebay, Kleinanzeigen, Rückgabe oder Inzahlungnahme von Händler etc.). 

Egal, ob Sie Fahrradhändler sind oder nicht.

 

Wenn der Wert höher als 1.400 ist, ist die Differenz ein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer. Dieser Wert ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.

 

Ist der Wert geringer, ist es kein geldwerter "Nachteil". Der Arbeitnehmer zahlt mehr, zu seinen Lasten. Der Unternehmer vereinnahmt 1.400 und hat entsprechend einen Buchwertabgang. 1.400 sind Betriebseinnahmen (i.d.R. umsatzsteuerpflichtig).

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letzte Antwort am 01.02.2021 08:27:06 von martin65
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