Hallo, liebe Community!
in unserer Kanzlei beschäftigt uns derzeit gehäuft die Frage, ob Barlohn in einen Sachbezug zur Nutzung der € 44-Freigrenze problemlos umgewandelt werden kann.
Bisher herrschte die Auffassung, dass "Gutscheine bis € 44 nur zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" gewährt werden können.
Das Datev-Dokument Nr. 53000276 zum Thema Gehaltsumwandlung legt jedoch aus, dass eine o.g. Umwandlung ohne Weiteres möglich ist.
Hat jemand Erfahrung damit bzw. in der Form schon Abrechnungen erstellt?
Wenn ja, wie sieht die programmtechnische Erfassung in LODAS aus?
Denn für Umwandlung sind uns bisher nur die Erfassungsfelder bzgl. betrieblicher Altersvorsorge geläufig.
Ich bedanke mich für Eure Rückmeldungen!
in unserer Kanzlei beschäftigt uns derzeit gehäuft die Frage, ob Barlohn in einen Sachbezug zur Nutzung der € 44-Freigrenze problemlos umgewandelt werden kann.
Im Dokument 5203795 unter 5. Gehaltsumwandlung wird gut erläutert, unter welchen Voraussetzung eine Gehaltsumwandlung möglich ist.
Hat jemand Erfahrung damit bzw. in der Form schon Abrechnungen erstellt?
Wenn ja, wie sieht die programmtechnische Erfassung in LODAS aus?
Erfahrungen habe ich keine, aber ich glaube nicht, dass es einen extra Assistenten dafür gibt. Man könnte vermutlich entweder eine extra Lohnart anlegen, um den Verzicht mit Minus darzustellen oder man kürzt in LODAS einfach den Barlohn und rechnet den Sachbezug ab.
Gutscheine bis € 44
Geht es um "echte" Warengutschein und kommt der Wunsch nach der Gehaltsumwandlung vom Arbeitnehmer oder geht es um "Kreditkarten-Gutscheine" und der Wunsch nach der Gehaltsumwandlung kommt ggf. vom Arbeitgeber?
Falls es um "Kreditkarten-Gutscheine" und/ oder das ganze vom Arbeitgeber initiiert wird, würde ich als StB diesen Weg allerdings nicht mitgehen bzw. nicht ohne die klare Aufklärung, was die Konsequenzen sind, wenn aus diesem Sachbezug wahrscheinloch doch wieder Barlohn wird.
Vielen Dank für die Rückmeldung,
die Voraussetzungen sind uns bekannt.
Genau, wir behelfen uns derzeit auch mit einer gebastelten Lösung in LODAS, sprich der Verzicht wird als Minusbetrag ausgewiesen und der Gutschein wird wieder hinzugerechnet.
Es geht in unseren Fällen um Kreditkarten-Gutscheine ausgehend vom Arbeitgeber zwecks Steuerersparnis.