Sehr geehrte Damen und Herren,
da mit der Dezember und Januar Abrechnung keine BG Meldung erstellt wurde, habe ich dies im April nachgeholt. hierfür musste ich alle Mitarbeiter für den Dezember noch einmal Abrechnen. Dies wurde gemacht. Jetzt hat der ausgeschiedene Geschäftsführer für den Monat Dezember eine Nuller Abrechnung im April aufgrund der Rückrechnung erhalten. Dies möchte er nun erklärt haben. Warum hat er eine Abrechnung erhalten. Ich habe als Erklärung folgendes mitgeteilt: Alle Mitarbeiter erhalten automatisch eine Abrechnung, wenn eine Änderungen im Bereich der BG gemacht wird. Dies passiert da für die BG ein digitaler Lohnnachweis erstellt werden muss. Eine Abrechnung wird seitens Datev automatisch hierzu erstellt und ist nicht aufzuhalten. Hierzu gab und gibt es immer wieder Beschwerden auch anderer Kunden.
Dies genügt als Antwort jetzt nicht. Er möchte eine Sinnvolle Antwort. Seine Frau arbeitet auch bei uns dies laufend und sie hat mit Ihrer April Abrechnung keine Rückrechnung auf den Dezember erhalte. Warum hat er den eine Dezember Abrechnung erhalten, obwohl es nur um den Versandt der BG Daten geht.
Kann mir jemand eine Antwort geben die ich meinem Geschäftsführer geben kann.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Petra Koch
Hallo Frau Koch,
wenn Stammdaten -wie hier für die Berufsgenossenschaftsmeldung- rückwirkend geändert werden, werden -wie Sie ja schon selbst schreiben- die Abrechnungen aller Mitarbeiter nachberechnet, da nur so eine korrekte Speicherung der Daten im Lohn-Programm erfolgen kann.
Soweit Mitarbeiter noch beschäftigt sind und laufende Abrechnungen erhalten, bekommen diese eine derartige Nachberechnung gar nicht mit, da im Normalfall eine neue Abrechnung für die Mitarbeiter nur erstellt wird, wenn sich an den Daten der Abrechnung etwas ändert. Es ist auch nicht notwendig, dass dies den Mitarbeitern über die Abrechnung mitgeteilt wird, da die BG-Daten keinen Einfluss auf die Abrechnung des Mitarbeiters haben.
Nur bei ausgeschiedenen Mitarbeitern (und ggf. bei Mitarbeitern, die sich in einer laufenden Unterbrechung befinden), wird in den Fällen mit der aktuellen Abrechnung eine "Nuller-Abrechnung" erstellt. Dies lässt sich lt. Aussage der DATEV leider nicht unterdrücken - ist aber letztlich auch ein Zeichen dafür, dass die Korrektur erfolgt ist.
Solange die Abrechnung nicht automatisch versandt werden oder Arbeitnehmer Online eingesetzt wird, versuchen wir in derartigen Fällen darauf zu achten, dass diese "Nuller-Abrechnungen" gar nicht erst an die Mitarbeiter verteilt werden, um derartige Rückfragen zu vermeiden.
Warum der ehemalige Mitarbeiter Ihre (durchaus korrekte) Erklärung aber als "nicht sinnvoll" erachtet, kann ich nur schwer nachvollziehen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei weiteren Erklärungsversuchen. Vielleicht helfen Ihnen meine Ausführungen ja etwas.
Viele Grüße
Uwe Lutz