Hallo,
folgender Sachverhalt:
Das monatliche Gehalt des Arbeitnehmers setzt sich aus einem Grundgehalt plus variabler Umsatzbeteiligung zusammen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Urlaub/Krankheitsfall und an den Feiertagen. Wie verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer seine Überstunden abfeiert? Steht ihm der gleich Lohn wie an einem Urlaubstag zu oder nur das Grundgehalt?
Vielen Dank euch allen!
Ich würde auf "wie" Urlaubstag tippen. Und das noch mit dem Arbeitsvertrag gegenprüfen. Und wenn er nicht der Einzige mit dieser Entlohnungsform ist, mal mit anderen abgleichen.
Vielen Dank für die Antwort!
Einen weiteren Angestellten gibt es leider nicht und bezüglich der Überstunden steht im Vertrag nur, dass diese durch Freizeitausgleich abgegolten werden....