Ich habe einen Juwelier der einem MA eine Uhr zum Geburtstag schenken möchte. Der AG möchte ebenfalls alle anfallenden SV+Steuerbeträge übernehmen. Kann der Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080€ bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden?
Die Kürzung von 4% auf den EK-Preis bekommt der AG ja auf jeden Fall. Eine Pauschalversteuerung mit 30% nach §37b wird denke ich teurer werden, als die Übernahme der persönlichen Steuern.
Hallo,
als Juwelier dürfte Ihr Mandant ja auch mit der geschenkten Uhr üblicherweise handeln. Dann wäre der Rabattfreibetrag grundsätzlich möglich.
Ob die individuelle Besteuerung oder § 37b EStG günstiger ist, ist eine interessante Frage, die Sie ja mit einer Probeabrechnung (fast) lösen können. Zumindest kennen Sie dann die Belastung des Mandanten und können die 30% ermitteln. Denken Sie daran, dass bei der Pauschalversteuerung kein Rabattfreibetrag berücksichtigt werden darf.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Reich,
danke für die Info.
Wenn ich den Rabattfreibetrag nehme, dann müsste ich den VK-Preis abzüglich der 4 % nehmen. Ohne Rabattfreibetrag den EK-Preis abzüglich der 4%, oder?
Wobei beim Geschenk, also EK-Preis habe ich keinen Vorsteuerabzug, muss aber auch keine USt abführen, richtig?
Ich hatte gedanklich etwas übersehen. § 37b EStG darf nicht für Geschenke angewendet werden, für die der Rabattfreibetrag möglich ist.