Guten Morgen,
eine MA war Vollzeit angemeldet und hat zum 01.04. nur noch 10 Stunden (kein Minijob) gearbeitet und bei einer anderen Firma 30 Stunden (Hauptarbeitgeber).
Somit habe ich sie zum 31.3. für die Vollzeitstelle abgemeldet. (Meldung 30)
Mit einer neuen Personalnummer habe ich sie dann für die 10 Stunden wieder angemeldet. (Zweitarbeitgeber)(Meldung 10)
Nun bekomme ich für die neue Personalnummer für die 10 Stunden eine Meldung für Jan, Feb. und März 2021
"Für den MA wurde eine Rückmeldung zur Anforderung der GKV-Monatsmeldung eingespielt, die den Zeitraum vor dem ersten abzurechnenden Monat des Mitarbeiters betrifft. Dieser Zeitraum ist über das Programm nicht abrechenbar, es werden keine GKV-Monatsmeldungen für diesen Zeitraum erzeugt.
Prüfen Sie den Sachverhalt. Erstellen Sie die GKV-Monatsmeldungen ggf. manuell über sv.net."
Was habe ich falsch gemacht? Was muss ich jetzt machen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
verstehe ich richtig, dass Sie den Arbeitnehmer komplett abgemeldet haben und über eine neue Personalnummer angemeldet haben, weil sich die wöchentliche Arbeitszeit reduziert hat?
Wenn ja. Das ist nicht notwendig. In einem solchen Fall müssen Sie nur der Personalstammdaten der Personalnummer anpassen, wie z. Bsp. Arbeitszeit, Kennzeichnung Arbeitgeber, Tätigkeitsschlüssel etc. und können ganz normal über die bisherige Personalnummer weiter abrechnen.
Wenn ich Sie im Weiteren richtig verstehe, besteht eine Doppelbeschäftigung erst ab dem 01.04.. Dann wäre Meldungen für Zeiten bis zum 31.03. eigentlich aus meiner Sicht nicht notwendig. Da sollten Sie ggf. noch mal bei der Krankenkasse nachfragen.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
ab- u. angemeldet habe ich den MA nicht wegen der Arbeitszeitreduzierung, sondert weil aus Hauptarbeitgeber ein Nebenarbeitgeber wurde. Ich wollte das sauber trennen. Hätte ich das auch anders lösen können?
ja, die Mehrfachbeschäftigung besteht erst ab dem 1.4.21
Auch die Ab- und Anmeldung vom Haupt- auf Nebenarbeitgeber kann über eine Personalnummer gelöst werden. Auch hier gibt es dafür historische Stände.
Ich habe mir zur Regel gemacht, nie ohne zwingende Notwendigkeit die Personalnummer zu wechseln und bin damit bisher immer gut gefahren.
ok., Vielen Dank.
Ich werde mir das für die Zukunft merken.
Ich kontaktiere dann mal die Krankenkasse.
Lässt sich die vorige Personalnummer nicht noch einmal abrechnen? Wenn ich das richtig verstanden habe, würde ich erwarten, dass der vorige Zeitraum rückgemeldet wird.
Guten Morgen,
die Krankenkasse hat es korrigiert.