Hallo zusammen,
ich habe als LODAS-Neuling und jemand, der mit Mehrfachbeschäftigungen vorher auch nicht so viel zu tun hatte, mal eine Verständnisfrage:
Angenommen, ich habe einen MA, der im Unternehmen anfängt, Steuerklasse 6 hat und hier mit 10 Wochenstunden auf ein monatliches Gehalt von 1.250,- € kommt und von dem ich (momentan) nicht weiß, wie viel er bei/m anderen AG verdient. Haken bei Mehrfachbeschäftigung rein ist klar. Welche Felder, insbesondere die bei "Angaben zur GKV-Monatsmeldung", müssen außerdem befüllt werden? Oder erstmal keine, sondern nur auf Anforderung der KK? Auch das mit der Auswertungssteuerung dazu habe ich - trotz Studium der Dokumentation - noch nicht ganz begriffen.
VG
Bastian
Hallo Bastian,
das Meldeverfahren für die Mehrfachbeschäftigung erfolgt auf Anforderung einer Monatsmeldung durch die Krankenkassen.
Wenn Sie das elektronische Rückmeldeverfahren eingerichtet haben, werden die Rückmeldedaten der Krankenkassen zur Mehrfachbeschäftigung automatisch in LODAS eingespielt.
Erst wenn eine Anforderung ( GKV-Monatsmeldung ) der Krankenkasse für einen Mitarbeiter vorliegt, ist es notwendig, unter Personaldaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung, Registerkarte Allgemeine Daten im Feld GKV-Monatsmeldung auf Anforderung der Krankenkasse Anforderung liegt vor (Rückmeldeverfahren) zu hinterlegen.
Die GKV-Monatsmeldung mit dem Meldegrund 58 wird erstellt, wenn Sie die Stammdaten mit einer Erst- oder Wiederabrechnung in das Rechenzentrum senden.
Die Auswertung 58 ist nicht als Standardauswertung hinterlegt und kann deshalb nur temporär unter Mandantendaten | Temp. Auswertungssteuerung | Auswertungsabruf Mandant oder Auswertungsabruf Mitarbeiter pro Mandant oder Mitarbeiter abgerufen werden.
Alle Meldungen der Krankenkassen finden Sie in der Auswertung 63 DEÜV-Meldungen.
Diese sollte in den Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen angelegt sein.
Wenn unter Personaldaten I Sozialversicherung I Mehrfachbeschäftigung, Register Allgemeine Daten keine Angaben zu den Entgelten aus anderen Beschäftigungen hinterlegt werden, findet die Berechnung auf der Grundlage des Gehaltes statt.
Mit der Rückmeldung der Krankenkasse am Jahresende kann es hierbei zu Nachberechnungen kommen.
Alle Informationen und Beispiele zur Mehrfachbeschäftigung finden Sie auch in unserem Info-Dokument: 1070426 Mehrfachbeschäftigung .