Hallo zusammen,
wir haben seit letztes Jahr September 2 Mehrfachbeschäftigte über der BBG im Unternehmen.
Im Mai haben wir von Lodas auf LuG gewechselt, die 1. Abrechnung erfolgte im Juni 2017 über LuG.
Heute habe ich gesehen, dass die Krankenkasse rückwirkend für das ganze Jahr 2017 eine Monatsmeldung angefordert hat.
Ich habe nachgelesen, dass bei der nächsten Abrechnung die Meldungen automatisch verschickt werden.
Was passiert mit den Monaten zuvor?
Danke für Rückmeldungen vorab.
Viele Grüße
Christine Kundler
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Kundler,
nach einer Erstbestückung von LODAS auf Lohn und Gehalt können Sie mit einer Nachberechnung nur Monate korrigieren, die mit Lohn und Gehalt abgerechnet wurden.
Eine Nachberechnung auf Monate vor der ersten Abrechnung mit Lohn und Gehalt ist nicht möglich.
Somit können Sie die GKV-Monatsmeldungen (Abgabegrund 58) lediglich ab 06/2017 in Lohn und Gehalt rückwirkend erzeugen.
Erzeugen Sie die GKV-Monatsmeldungen von 01/2017 bis 05/2017 manuell über sv.net.
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schöneweis,
ich hatte es befürchtet... danke für Ihre Rückmeldung.
Viele Grüße
Christine Kundler
Hallo Frau Schöneweis,
die GKV Meldung muss doch aber nicht erstellt werden, wenn das 2. Arbeitsverhältnis ein Minijob ist ( 1. Minijob) . Kann ich die GKV Meldung unterbinden ? Reicht es, die Anforderungen der Krankenkasse zu löschen ? Wir arbeiten mit Lohn und Gehalt.
Viele Grüße
Steffi Kitter
Hallo Frau Kittler,
ja, es reicht aus unter Stammdaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung, Registerkarte Allgemein bei den Angaben zur GKV-Monatsmeldung die Anforderung durch eine manuelle Erfassung oder durch das Rückmeldeverfahren zu löschen.
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG