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Freiwilliges Zwischenpraktikum mit Entgelt bis 450,00 EUR

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letzte Antwort am 21.07.2021 11:38:34 von Jen-Kuepper84
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Jen-Kuepper84
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich hänge gerade an der leidigen Thematik der freiwilligen Zwischenpraktika.

 

Sachverhalt:

 

Freiwilliges Zwischenpraktikum bis 450,00 EUR.

 

Ich habe das Dokument 5303350 aufgerufen und mich daran gehalten. Ich stolpere nur immer wieder über den Punkt bezüglich der Lohnsteuer bzw. Pauschalierung.

 

Es ploppt als Hinweis folgendes auf:

 

Bei Erfassung des Arbeitnehmertyps 4 oder 5 ist keine Pauschalierung mit 2 % zulässig, da keine pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung anfallen. Die Lohnsteuer wird in diesem Fall mit 20 % pauschal versteuert. Bei Erfassung des Arbeitnehmertyps 0 oder 1 müssen die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale abgerufen werden.

 

Warum fällt keine Rentenversicherung an? Und auf einmal kann ich nicht mit der Pauschalsteuer 2% abrechnen? 

 

Ich habe mit Krankenkassen dieses Thema eruiert und mich durch die Literatur geforstet. Es ist immer etwas anderes darüber zu finden.

 

Kann mir hier jemand eine Antwort zur o. g. Fragestellung geben?

 

Vielen Dank!

 

Viele Grüße

sokrates
Erfahrener
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Nachricht 2 von 5
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Vielleicht hilft die Entscheidungshilfe der TK? https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/haeufige-fragen-zu-studenten-und-praktikanten/entscheidungshilfe-beurteilung-student-2059912

 

Praktikanten verschaffen einem manchmal graue Haare. Nicht verzagen!

Eventuell kommt sogar eine kurzfristige Beschäftigung in Betracht?!

 

Liebe Grüße

Anne Koch

Jen-Kuepper84
Beginner
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Nachricht 3 von 5
484 Mal angesehen

Vielen herzlichen Dank für diesen hilfreichen Tipp!

 

Leider erklärt diese Entscheidungshilfe nicht auf welcher gesetzlichen Grundlage die Einstufung der Lohnsteuer basiert. Vielleicht bin ich auch nur etwas unbeholfen, aber mich stört, dass der Aspekt der 20%igen Pauschalierung im Raum steht. 😞 

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sokrates
Erfahrener
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Nachricht 4 von 5
476 Mal angesehen

Das schreibt Haufe zum Thema Lohnsteuerabzug bei freiwilligen Praktika:

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/praktikanten-beurteilung-in-der-entgeltabrechnung-lohnsteuer_idesk_PI42323_HI1565147.html

 

3 Lohnsteuerabzug bei freiwilligen Praktika

Die Bezüge aus einer freiwilligen Praktikantentätigkeit unterliegen dem Lohnsteuerabzug nach allgemeinen Grundsätzen, unabhängig davon, ob es sich um ein Vor- bzw. Nachpraktikum oder um ein Zwischenpraktikum handelt.

Einheitliche Pauschalsteuer von 2 % scheidet aus

Die einzige steuerliche Besonderheit gegenüber einer sonstigen Beschäftigung besteht für ein nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum, das die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt.

Da der Arbeitgeber nach ausdrücklicher Regelung keinen Pauschalbeitrag von 15 % zur Rentenversicherung zu zahlen hat, scheidet damit gleichzeitig auch die 2 %-ige Pauschalsteuer an die Minijob-Zentrale aus. Hier kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer für den Minijob (450-EUR-Grenze) allenfalls mit dem Pauschsteuersatz von 20 % übernehmen und zusammen mit dem pauschalen Solidaritätszuschlag und ggf. der pauschalen Kirchensteuer im Rahmen der Lohnsteuer-Anmeldung an sein Betriebsstättenfinanzamt abführen.

 

Individuelle Lohnsteuer oder pauschale Lohnsteuer von 20 %

Welcher der verschiedenen Möglichkeiten des Lohnsteuerabzugs bei einer nicht vorgeschriebenen Praktikantentätigkeit der Vorzug zu geben ist, hängt vom Einzelfall ab. Hat der Student m Rahmen des ELStAM-Verfahrens nicht bereits eine andere Erwerbstätigkeit als erstes Dienstverhältnis benannt, dürfte der Lohnsteuerabzug nach den gebildeten ELStAM zum günstigsten Ergebnis führen, weil die Praktikantenbezüge häufig die in die Lohnsteuertabelle eingearbeiteten Freibeträge des Arbeitnehmers nicht überschreiten.

 

 

Die Entscheidungshilfe hatte ich Dir dazu gepackt, weil eventuell der Praktikant auch als GFB oder kurzfr. Beschäftigter abgerechnet werden kann.

Jen-Kuepper84
Beginner
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Nachricht 5 von 5
459 Mal angesehen

Vielen Dank!

 

Du hast mir unwahrscheinlich geholfen!!! 

Ich kann dir gar nicht sagen, wie erleichtert ich bin, endlich eine Antwort erhalten zu haben!!!

 

Ganz liebe Grüße

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letzte Antwort am 21.07.2021 11:38:34 von Jen-Kuepper84
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