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Freistellung von Schwangeren/Während Kurzarbeit

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letzte Antwort am 01.10.2021 10:04:40 von greese
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andi1989
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
182 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Arbeitnehmerin, welche aktuell schwanger ist.

 

Im Unternehmen gibt es aktuell Kurzarbeit.

 

Wie verhält es sich mit der Freistellung von Schwangeren 

währen COVID-19 in Verbindung mit Kurzarbeit? Die 

Arbeitnehmerin hat kein Beschäftigungsverbot seitens des 

Arztes erhalten.

 

Der ausgebübte Beruf Automobilverkäuferin.

 

Kann der Arbeitgeber hier eine Freistellung vornehmen, 

da durch Verkaufsgespräche etc. Kontakt vorgenommen 

wird? Oder funktioniert das hier nicht? Falls ja 

bekommt das der AG dann vollständig von der Krankenkasse 

bezahlt?

 

Oder bekommt die Arbeitnehmerin weiterhin zu 100% 

Kurzarbeitergeld? Die Arbeitnehmerin hat aktuell 0 Stunden.

greese
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
134 Mal angesehen

Hallo,

 

auf Grund der erstellten Gefährdungsbeurteilung ergibt sich doch, ob der AG ein generelles BV aussprechen kann. Damit wäre die MA*in "raus aus der Gefahrenzone". Erstattung gemäß U2-Verfahren.

 

Viele Grüße

Greese

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letzte Antwort am 01.10.2021 10:04:40 von greese
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