Hallo zusammen,
ich habe eine Arbeitnehmerin, welche aktuell schwanger ist.
Im Unternehmen gibt es aktuell Kurzarbeit.
Wie verhält es sich mit der Freistellung von Schwangeren
währen COVID-19 in Verbindung mit Kurzarbeit? Die
Arbeitnehmerin hat kein Beschäftigungsverbot seitens des
Arztes erhalten.
Der ausgebübte Beruf Automobilverkäuferin.
Kann der Arbeitgeber hier eine Freistellung vornehmen,
da durch Verkaufsgespräche etc. Kontakt vorgenommen
wird? Oder funktioniert das hier nicht? Falls ja
bekommt das der AG dann vollständig von der Krankenkasse
bezahlt?
Oder bekommt die Arbeitnehmerin weiterhin zu 100%
Kurzarbeitergeld? Die Arbeitnehmerin hat aktuell 0 Stunden.
Hallo,
auf Grund der erstellten Gefährdungsbeurteilung ergibt sich doch, ob der AG ein generelles BV aussprechen kann. Damit wäre die MA*in "raus aus der Gefahrenzone". Erstattung gemäß U2-Verfahren.
Viele Grüße
Greese