Hallo,
ich habe eine Frage zum Feiertags KUG und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
In der Gehaltsabrechnung für Januar steht unter dem normalen KUG
auch ein Feiertagesentgelt für 8 Stunden welches im Dezember nicht gezahlt wurde.
Im Betrieb wird nicht an Feiertagen gearbeitet. Ich dachte das dies dann auch nicht gewährt wird.
Nach Rücksprache mit der Personalbuchhaltung hieß es sei so richtig, eine Antwort wie das zustande kommt, erhielt ich nicht.
Kann mir jemand sagen, ob das so richtig ist und viel wichtiger warum das so ist?
Ich danke schonmal im Voraus.
Grüße
Bastian
Es handelt sich dabei vermutlich um die Lohnart "Feiertagslohn bei Kug"?
Die Bezeichnung kann irreführend sein, da es sich eben nicht um Kurzarbeitergeld handelt, sondern um die im Engeltfortzahlungsgesetz geregelte Lohnfortzahlung an Feiertagen, die der Arbeitgeber zu leisten hat.
Da sich diese Lohnfortzahlung aber nach dem Ausfallsprinzip ermittelt, hat ein Arbeitnehmer während der im Betrieb andauernden Kurzarbeit dementsprechend nur Anspruch auf Lohnfortzahlung am Feiertag in Höhe dessen, was er sonst als Kurzarbeitergeld erhalten hätte.
Da die Lohnfortzahlung aber eben kein Kurzarbeitergeld ist, unterliegt sie ganz normal der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.
Ich hoffe das hilft weiter.
Ja, vielen Dank für Deine Antwort. Ich bin nur verwundert, dass bei dem Feiertag im Dezember halt nicht drauf stand.