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Firmenwagen

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letzte Antwort am 30.01.2020 14:30:54 von silkesecka
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Juppschmitz
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo zusammen, ich habe im Monat Januar 2020 bei 2 Mitarbeitern einen Firmenwagen mit Privatnutzung angelegt. Jetzt erscheinen auf der einen Abrechnung die Lohnarten 873, 874 und 875 und auf der anderen "nur" die Lohnarten 873 und 875, obwohl ich augenscheinlich bei beiden Mitarbeitern die gleichen Eingaben getätigt habe. Wie kann das sein? Besten Dank für eine kurze Antwort!!

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,


die Stammlohnart 873 "Privatfahrten" wird bei beiden Mitarbeitern angedruckt. Diese Lohnart wird vom Programm automatisch herangezogen, wenn unter Personaldaten | Entlohnung | Firmenwagen, Register Privatfahrten der Hakten "Abrechnung von Privatfahrten" gesetzt wird.


Die Stammlohnart 874 "Whg/Arbeit ST + SV pfl" und 875 "Whg/Arbeit p. St." werden von LODAS nur abgerechnet, wenn der Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird. 


Damit das Programm diese automatisch zieht, sind Eingaben unter Personaldaten | Entlohnung | Firmenwagen, Register Fahrten zw. Wohnung/erster Tätigkeitsstätte erforderlich. 


Bitte prüfen Sie, ob an dieser Stelle im Programm nur für einen Mitarbeiter Felder gefüllt sind.


Beste Grüße


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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silkesecka
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Das hängt von der Anzahl der Entfernungskilometer im Verhältnis zum BLP ab.

 

Vermutlich hat der eine MA "genug" Entfernungskilometer und/oder ein günstiges KFZ, sodass die Fahrten W-A mit der Pauschalierung abgedeckt sind

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Juppschmitz
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Vielen Dank für die Antwort, könnten Sie dies ein wenig weiter ausführen? Stichwort BLP/Kilometer.

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silkesecka
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Beispiel:

 

Anzahl der Arbeitstage pro Monat = 15

Einfache Entfernung = 20 km

ergibt ein max. Betrag für die Pauschalierung von: 15 x 20 x 0,30 € = 90,00 €

WENN Wert nach dieser Berechnungsart größer/gleich 0,03% BLP pro Kilometer - DANN wird nur pauschaliert. 

 

Z.B. ein Kleinwagen mit einem BLP von 12.000 € kommt mit der 0,03%Berechnung auf lediglich 72 € - in diesem Fall braucht nichts individuell versteuert werden

 

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letzte Antwort am 30.01.2020 14:30:54 von silkesecka
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