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Firmenfahrrad

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letzte Antwort am 30.04.2020 12:49:35 von Verena_Heinlein
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sobernigg
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

da es unter den Organisationseinheiten keine Anlage von Firmenfahrräder möglich ist, habe ich nun eine eigene Lohnart sowie Abzugslohnart wie von Datev vorgegeben angelegt.

Wie verhält es sich jetzt mit der Umsatzsteuer. Hier unterliegt doch weiterhin der volle Betrag vom Fahrrad der Umsatzsteuer?

Es wäre schön wenn es künftig so gelöst wird wie bei Lohn & Gehalt.

 

Vielen Dank.

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
183 Mal angesehen

Hallo,


wenden Sie sich bitte für die Frage, ob weiterhin der volle Betrag vom Fahrrad der Umsatzsteuer unterliegt, an das Finanzamt. Hier können wir leider nicht weiterhelfen.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 30.04.2020 12:49:35 von Verena_Heinlein
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