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Firmanwagenabrechnung nach Fahrtenbuch bei Leasing

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letzte Antwort am 21.06.2024 18:36:22 von vw
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HeiSch
Beginner
Offline Online
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Hallo zusammen, 

 

ich habe drei Fragen zum Thema Fahrtenbuch. 

 

1. Wenn die Fahrzeuge geleast sind, zählen die Kosten für Zusatzausgaben, z.B. extra Felgen oder die Überführungskosten, zu den Betriebsaufwendungen? Wenn ja, kann man diese auf die Leasingdauer aufteilen (hier 3 Jahre). 

 

2. Wie werden die Kosten bei Leasingrückgabe verrechnet. Zählen auch hier alle Kosten als Betriebsaufwendungen zu dem Fahrzeug? 

 

3. Wenn ein Auto im letzten halben Leasingjahr an einen neuen Arbeitnehmer geht. Muss dieser die Leasingrücknahmekosten versteuern?

 

Vielen Dank für eure Antworten.

 

 

vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
172 Mal angesehen

Guten Tag,

vielleicht bin ich auch nur zu blöd, aber ich verstehe nicht, was Ihre Fragen mit dem Bereich Personalwirtschaft (da m.E. eher buchhalterisches Thema) oder dem Fahrtenbuch zu tun haben ... 🤔

Die dazu gebuchten Extras sollten in der Leasingrate doch enthalten sein und der Arbeitnehmer "zahlt" für die Nutzung des Fahrzeuges auf Basis des Bruttolistenpreises inkl. Extras (Eigenbeteiligung bei Extras auf Wunsch des AN mal ausgenommen).

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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letzte Antwort am 21.06.2024 18:36:22 von vw
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