Hallo Datev-Team,
in unserem Unternehmen haben wir aufgrund von Corona ein A/B-Wochenmodell eingeführt, wo nur jede 2te Woche voll gearbeitet wird, was einer Kurzarbeit von 50% entspricht.
Wie sind hier die 2 Feiertage im Mai zu behandeln? Bei 8 h Tagessatz und gleichmäßiger 50 % KUG in jeder Woche würde jeder der beiden Tage mit je 4 h auf LA 414 berechnet werden, korrekt?
Wie wird nun aber der Feiertag in der Woche gebucht, wo mit 8 h gearbeitet wird und wie in der Woche, wo dann gar nicht gearbeitet wird.
Eine Benachteiligung beider Modelle von 50 % KUG sollte es doch eigentlich nicht geben, oder?
Vielen Dank für ihre Hilfe!
Wenn mit LuG gearbeitet wird, müssten meiner Ansicht nach die jeweiligen Tage, so wie sie angefallen sind, im Kalendarium erfasst werden.
Für den Feiertag in der Arbeitswoche wäre dementsprechend der Ausfallschlüssel F.
Für den Feiertag in der KUG_Woche wäre dementsprechend der Ausfallschlüssel FK.
Danke schön!
Allerdings nutzen wir das Kalendarium nicht, sondern geben in den Bewegungstabellen die Fehl- und Feiertagsstunden mit den entsprechenden Lohnarten ein.
Hallo,
schauen Sie sich folgenden Thread an, hier geht es um eine ähnliche Thematik. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Bundesagentur für Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG