Hallo zusammen,
Vorab: Es geht um das Programm LODAS.
Es stört mich doch sehr, dass mir bei den Mandanten mit dem Beitragsmaßstab 4 bis 6 in der Unfallversicherung mit jeder Abrechnung ein Fehlerprotokoll ausgegeben wird.
Dort heißt es "Aufgrund folgender Fehler kann keine DÜ erfolgen. Es müssen Änderungen vorgenommen werden.... Es sind keine Angaben zur Mitgliedschaft zur Unfallversicherung erfasst. Aus diesem Grund erfolgt keine Datenübermittlung."
Es ist ja schön und gut, dass keine Übermittlung erfolgt, denn das sagt der Beitragsmaßstab an sich ja aus. Daten sind aber erfasst.
Wenn überhaupt sollte also hier ein Hinweis ausgegeben werden.
Lässt sich dem Programm irgendwie vermitteln, dass keine Meldepflicht vorliegt und es somit keinen Fehler gibt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Community,
derzeit gibt es leider keine Möglichkeit dies im Programm zu hinterlegen.
Ihr Sachverhalt ist aktuell bereits in Prüfung. Sobald es Neuigkeiten hierzu gibt, informieren wir an dieser Stelle wieder.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Dietl,
auch mich stören die Fehlermeldungen wie bei Ilana egal ob Daten in den MD erfasst sind oder nicht.
Bei mir ist es eine GmbH mit dem Geschäftsführer als einzigen Angestellten und somit ohne Mitgliedschaft bzw. Meldung an die BG.
Gibt es hierzu bereits neue Informationen um die Meldung zu eliminieren oder zu Minimieren ?
lg. Michaela U.
Hallo Frau Dietl,
gibt es hierzu denn mittlerweile schon Neuigkeiten?
Wir arbeiten auch mit Lodas. In dem Fehlerprotokoll mit der Abrechnung Dezember 2019 erscheint folgender Hinweis:
"Für die Mitgliedsnummer findet keine Datenübermittlung des Lohnnachweises statt. Es liegen von der DGUV noch keine zurück gemeldeten Stammdaten für das Meldejahr 2019 vor. Wenn die Mitgliedschaft gültig ist, rufen Sie die Stammdaten ab. Wenn die aufgeführte Mitgliedschaft nicht mehr gültig ist, muss die Mitgliedschaft beendet werden".
Da der Mandant den Beitragsmaßstab 6 hat, ist keine Datenübermittlung notwendig. Wie kann der Hinweis auf dem Fehlerprotokoll "gelöscht" werden.
Hallo,
der Sachverhalt aus 2017 wurde bereinigt. Weshalb in Ihrem Fall das Fehlerprotokoll für das Meldejahr 2019 ausgegeben wird, muss geprüft werden. Bitte wenden Sie sich dazu über einen anderen Weg an uns.