abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Hinweis
DATEV wünscht allen
einen guten Rutsch und ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr 2026!

Fehlermeldung #LN03570

2
letzte Antwort am 19.12.2025 08:25:43 von 44149
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
44149
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
72 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

hoffentlich könnt ihr mir hier helfen! Ich finde es momentan sehr knifflig oder stehe einfach nur auf dem Schlauch!

 

Zum Sachverhalt:

 

MA scheidet zum 31.12.2025 aus dem Unternehmen aus.

Abfindung 21.500,- €

Er hat keine Direktversicherung!

 

Auf Grund der rückwirkenden Umsetzung einer Betriebsvereinbarung zum 01.01.2025 mit der Abrechnung 11/2025 wurden die Arbeitszeiten erstmalig tatsächlich mit einem AZK bewertet. (Grenzen: -10; +50).

 

Dies hatte zur Folge, dass er mit der Abrechnung 11/2025 Rückrechnungen ab 01/2025 hatte.

Er startete im Januar bereits mit einer Sollzeitunterschreitung, die die Untergrenze von -10 überschritt und somit ausfüllte. Im Laufe des Jahres vereinzelt ein paar Plusstunden (aber nie ausreichend um über 0 zu kommen), meist aber mehr Minus (unter Kürzung des Bruttolohns bei Unterschreitung der Untergrenze - wohl gemerkt alles in 11/2025 verrechnet - hatte trotzdem noch ausreichend Auszahlung).

 

In der Nov- (Erst-) Abrechnung (also inkl. RR 01 bis 10) kamen in der SV im laufenden ein Brutto annähernd fast seinem eigentlichen raus und in der Nachberechnung ein Negatives von etwa 7 % seines laufenden.

 

Da wir die Angestellten bereits eine Woche vorm Monatsletzten abrechnen bedienen wir uns für eine "annähernde AZK-Monats-Bewertung" einer "Dummy-Zeit" für die letzte Woche, analog der tgl. Sollzeit und korrigieren im Folgemonat die letzte Woche. Die Korrektur für 11/2025 führte zu einer weiteren Unterschreitung von fast 10 Stunden. Da die Grenze in der November (Erst-)Abrechnung bereits -10 im AZK ergab, würde das eine nachträgliche Brutto-Kürzung bedeuten.

 

Für den Dezember hat er:

- eine Soll-Zeit von 184 h,

- "glücklicher Weise" eine unwiderrufliche Freistellung (damit stehen die Restzeiten bis zum Austritt schon fest) und

- kommt auf eine Ist-Zeit von etwa 158 h.

 

Somit würden nun also in der 12/2025:

- in der RR ca. 10 h Bruttoentgeltkürzung für 11/2025

- etwa 26 h Bruttoentgeltkürzung für 12/2025 und

- 10 Stunden Einbehalt aus negativem AZK verrechnet werden.

 

In Summe also rund 46 Stunden Einbehalt gegen einen Bezug von 184 Stunden.

Damit hätte er aus meiner Sicht immer noch ein positives Brutto.

 

 

Nun kommt bei der Probeabrechnung folgende Fehlermeldung (trotz versuch mit und ohne Abfindung):

 

Fehler #LN03570:

Das jährliche SV-Brutto in Höhe von -1.095,39 Euro ist im Monat 12/2025 negativ. Dies führt zu fehlerhaften Abrechnungen, wenn der zu korrigierende Einmalbezug ursprünglich die anteilige Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat oder wenn sich seit dieser Abrechnung die SV-Prozentsätze geändert haben.

> Führen Sie statt dessen eine Nachberechnung mit den korrigierten Beträgen durch.

 

 

Nun habe ich schon ziemlich viel versucht! Bekomme aber keine Abrechnung hin! 

 

Habt Ihr eine Idee?

andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 3
69 Mal angesehen

Das Dokument ist bekannt und hilft nicht?

 

LN03570 bei der Abrechnung – SV-Brutto negativ

Live long and prosper!
44149
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
40 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

leider nein. Wie gesagt der Mitarbeiter ist noch beschäftigt, hat gar keine Vermögensbildungs- oder Vorsorgeanlage und wir habe auch nicht den Fall einer Änderung oder Stornierung einer Einmalzahlung. 

0 Kudos
2
letzte Antwort am 19.12.2025 08:25:43 von 44149
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage