Hallo liebe Community,
ich habe einen Mandanten, dessen Arbeitnehmer bezieht seit längerem Krankengeld. Außerdem ist dieser Arbeitnehmer unbekannt verzogen. Der Bescheid über die volle Erwerbsminderungsrente wurde beim Arbeitgeber nicht eingereicht.
Die Krankenkasse möchte eine Abmeldung der Beschäftigung. Darf ich ohne Vorlage des Rentenbescheides den Arbeitnehmer zum 30.04.2020 abmelden. Beginn der vollen Erwerbsunfähigkeitsrente war bereits am 01.05.2020 (Aussage der Krankenkasse).
Gibt es trotz DSVGO eine Möglichkeit an den Bescheid zu kommen.
Im Dokument 1001712 wird die Erfassung in Lodas beschrieben. Was mir dort fehlt ist, dass keine DEÜV Meldung mit dem Rentnerschlüssel Erwerbsunfähigkeit abgesetzt werden muss.
Viele Grüße
M. Gottschalk
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Hallo,
ob die Meldung auch ohne Vorlage des Rentenbescheids erfolgen darf, kann ich Ihnen nicht beantworten. Halten Sie hierzu ggf. noch einmal Rücksprache mit der Krankenkasse.
Wenn es sich um eine unbefristete Erwerbsminderungsrente handelt, ist ein Austritt zu erfassen. Der Arbeitnehmer wird dann mit Meldegrund 30 abgemeldet. Bei einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente wird, wie im Dokument beschrieben, die Fehlzeit Einstellung Krankengeld w. voller Erwerbsm. Rente erfasst.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG