Hallo zusammen,
wie kann ich einen falschen Nachnamen in der Lohnsteuerbescheinigung für 2017 nachträglich ändern?
Der Mitarbeiter möchte es sich auf Arbeitnehmer online ausdrucken lassen.
Vielen Dank
Hallo,
die Lohnsteuerbescheinigung wird nur neu erstellt, wenn Sie mit dem Entstehungsprinzip auf das Steuerjahr 2017 nachberechnen. Dies ist aber nur in den ersten drei Januarwochen zulässig. Nach diesem Zeitraum sollte die Korrektur vorab mit dem Finanzamt abgestimmt werden. Außerdem kann die Korrektur nur erfolgen, wenn im Abrechnungsjahr 2018 noch keine Nachberechnung auf 2017 mit dem Zuflussprinzip erstellt wurde.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ändern Sie bitte rückwirkend die Stammdaten des Mitarbeiters. Hinterlegen Sie außerdem im aktuellen Abrechnungsmonat unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg. im Feld „Steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr" den Eintrag „Entstehungsprinzip". Durch die rückwirkende Stammdatenänderung in den Personaldaten wird automatisch eine Nachberechnung auf das Vorjahr angestoßen und die Abrechnungsdaten korrigiert.
Liebe Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG