Hallo miteinander,
ich habe mal wieder eine Frage!
Eine MA hat Beschäftigungsverbot. Diese war die Erste Dezemberwoche krankgeschrieben und die restlichen Wochen im Dezember hat sie Beschäftigungsverbot.
Eigentlich hat die MA meines Erachtens keinen Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss, da Sie ja im Dezember nicht gearbeitet hat. In den Bezüge/Abzüge ist das Kürzel k/k gespeichert. Leider zieht es mir den vollen Betrag auf der Abrechnung nicht ab. Kann mir hier jmd einen Lösungsvorschlag mitteilen?
Vielen Dank
Hallo,
die automatische Kürzung von Bezügen wird nur bei Unterbrechungen (UU, EZ, Krankengeldbezug etc.) vorgenommen. Beschäftigungsverbot ist keine Unterbrechung. Sie müssen den Fahrtkostenzuschuss auf null setzen. 🙂