Guten Tag,
die MA bezog Krankengeld und ab dem 25.01.2021 zur Reha.
Der Antrag zur Erwerbsminderungsrente wurde rückwirkend zum 01.12.2020 bewilligt.
Entgelt wurde zuletzt per 08/2020 abgerechnet.
Per 03/2021 hat die MA noch ein Jubiläumsgeld bezogen.
Laut der AOK sollte ich
in Monat 08/2020 eine Abmeldung- Grund 32, Beitragsgruppe 1111 einstellen.
Für den Monat 12/2020
Anmeldung- Grund 12, Beitragsgruppenwechsel 3101
und eine Abmeldung/Austritt zum 31.12.2020- Grund 30
Wir haben aber das Jubiläumsgeld in 03/2021 abgerechnet, das jedoch nicht SV-fällig wäre.
Wie muss ich hier verfahren?
Arbeitsrechtlich hat ja kein Austritt stattgefunden, welche Meldung müsste dann machen.
Die AOK hat nun noch eine Korrektur geschickt.
vom 01.01.2021-15.02.21 war die MA in Krankengeldbezug/Übergangsgeld
jetzt Abgabegrund 30, Ende der Beschäftigung zum 15.02.2021.
Wie muss ich nun verfahren, wenn das Arbeitsverhältnis weiter besteht und wir noch Zahlungen(Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld) abrechnen müssen. Welcher Beitragsgruppenschlüssel wäre dann korrekt?
Bitte dringend um Hilfe.
Vielen Dank
Hallo,
rechtlich können wir Sie leider nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse, unter welchen Voraussetzungen die Abrechnung durchgeführt und welche DEÜV-Meldungen erstellt werden sollen.