Hallo zusammen,
ich habe ein Problem und zwar:
AN ist ab 05.01.2023 im Krankengeld --> Fehlzeit ab 05.01.2023 geschlüsselt "Krankengeld"
Im März 2024 haben wir erfahren, dass er rückwirkend ab 01.08.2023 die volle Erwerbsminderungsrente erhält.
Die Meldungen an die Krankenkasse --> Abmeldung zum 31.07.2023 und Abmeldung zum 01.08.2023 wurden schon erstellt.
Nun soll der AN die Urlaubsabgeltung und Überstundenvergütung erhalten und mit Aufhebungsvertrag zum 30.04.2023 ausscheiden.
Die ÜStd. habe ich mit der StammLA 877 in 01/2023 als NB angestoßen und die Urlaubsabgeltung mit der Stamm-LA 223 in 04/2024 erfasst.
Nun ergibt sich die Frage: was muss ich in den Fehlzeiten schlüsseln? 05.01.2023 - 31.07.2023 Krankengeld und ab 01.08.2023 Einstellg. Krankengeld wg Erwerbsmind.rente?! Was nehme ich hier als Ende-Datum?! Das Datum des Austritts?! 30.04.24? Dann wird mir keine Steuer und auch keine SV gerechnet. Ist das richtig?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Diana_82,
die Erfassung der vollen Erwerbsminderungsrente finden Sie in Kapitel 2.1 in Dokument 1001712 .
Als Ende-Datum nimmt man hier das Datum des Austritts.
Gibt es im aktuellen Jahr aufgrund einer Unterbrechung keine Sozialversicherungstage, fallen für einen sozialversicherungspflichtigen Einmalbezug keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Ausnahme ist die Abrechnung eines Einmalbezugs im 1. Quartal (Märzklausel).
Auch steuerlich kann es vorkommen, dass auf den Einmalbezug keine Lohnsteuer anfällt.
Dies ist abhängig von den Steuermerkmalen des Arbeitnehmers und dem bis dahin entstandenen Steuer-Brutto.