Hallo,
der Klassiker:
Mandant beschäftigt ab Juli 2024 Mitarbeiter im Schätzverfahren erstmals. Davor war im laufenden Jahr niemand beschäftigt.
Jetzt wären durch das Schätzverfahren regulär ja im Beitragsnachweis 2 Monate enthalten und übermittelt. Richtig?
Wie kann dies über die Voraussichtliche Beitragsschuld korrigiert werden?
Müsste hier prozentual abzgl. 50% angegeben werden im Juli? Oder gibt man dies besser über die voraussichtliche Beitragsschuld ein und setzt die Beträge ins Minus?
Allgemein: Gibt man bei der voraussichtlichen Beitragsschuld nur die Differenzen ein und setzt diese ins Minus oder muss dort der Betrag angegeben werden der gemeldet werden soll?
Die korrigierte Beitragsschuld wird mit der Lohnabrechnung ausgelöst oder über Daten senden - Stammdaten?
Hallo,
ein neu eingestellter Mitarbeiter wird automatisch im Folgemonat berücksichtigt.
Wenn die SV-Beiträge in der Schätzung für den Eintrittsmonat berücksichtigt werden sollen, erfassen Sie die Beiträge für neu eingetretene Mitarbeiter für die relevante Krankenkasse pro Beitragsgruppe selbst.
Das Vorgehen finden Sie in unserem Hilfe-Dokument: Sozialversicherungsbeiträge abführen - bei früher oder normaler SV-Fälligkeit unter Punkt 3.3.9.
Die manuellen Eingaben für die voraussichtliche Beitragsschuld werden nur mit Stammdaten in das Rechenzentrum gesendet.