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Erstattungsantrag §56 IfSG geringfügig Beschäftigte

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letzte Antwort am 23.12.2021 12:34:54 von Gökhan_Aras
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Jastram
Beginner
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Hallo,

 

wir möchten einen Erstattungsantrag nach §56 IfSG für eine (geimpfte) geringfügig Beschäftigte (Minijobberin) stellen. Nach Rücksprache mit dem Landesamt ist dies möglich. Wie erfolgt die Abrechnung hier? Über den Ausfallschlüssel QA/QS wird der Aushilfslohn (LArt 2200 über Monatserfassung) nicht gekürzt.

 

Lieben Dank im Voraus!

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
102 Mal angesehen

Hallo,


die abgerechnete Lohnart muss bei dem Mitarbeiter unter Stammdaten | Entlohnung | Bezüge mit der Kürzungs-Schlüsselung k/k erfasst werden, damit entsprechend Ihrer hinterlegten Teilmonatsberechnung eine Kürzung aufgrund des Ausfallschlüssels QA/QS erfolgen kann.


Wird der Bezug in den Bewegungsdaten unter Monatserfassung abgerechnet, so muss der Betrag manuell entsprechend berechnet und gekürzt erfasst werden.


Bitte beachten Sie auch den Hinweis in unserem Dokument , dass es für die Abrechnung der Entschädigungszahlungen bei Geringfügig Beschäftigten (Minijobber) aktuell keine gesetzliche Grundlage gibt.

 

Bitte stimmen Sie Ihre Vorgehensweise mit der jeweiligen Gesundheitsbehörde ab.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.12.2021 12:34:54 von Gökhan_Aras
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