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Erstattung im Baulohn verbuchen mit Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 04.02.2020 15:31:26 von Dominika_Raciborska
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herda
Einsteiger
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Hallo,

 

ich habe Probleme bei der Verbuchung der Erstattungen im Baulohn.

 

Kann mir da jemand weiterhelfen, welche Konten ich ansprechen muss?

Arbeite mit SKR 04.

 

Vielen Dank für eure Hilfe...

DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
3613 Mal angesehen

Guten Tag,


für die Verbuchung der Erstattung im Baulohn, haben wir folgende Kontierungsvorschläge für Sie:


Damit der Buchungsbeleg korrekt erstellt werden kann, muss die Hinterlegung der Kontierungen zwingend mit der Finanzbuchführung abgestimmt werden.


Voraussetzungen:


Bei Nutzung des DATEV-Kontenrahmen SKR04 können folgende Konten verwendet werden:


- Forderungskonto - Konto 1300 sonstige Vermögensgegenstände
- Ertragskonto - Konto 4835 sonstige betriebliche, regelmäßige Erträge


Vorgehen:


In Abstimmung mit der Finanzbuchführung die entsprechenden Kontierungen je FIBU-Mitarbeitergruppe unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Sonstige Konten im Register Baulohn Erstattungen erfassen.

 

image.png

 

Diese und weitere Informationen rund um das Thema Baulohn - Erstattung der Sozialkasse verbuchen , finden Sie in unserer Info-Datenbank. 

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft 

DATEV eG

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letzte Antwort am 04.02.2020 15:31:26 von Dominika_Raciborska
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