Hallo,
ich habe Probleme bei der Verbuchung der Erstattungen im Baulohn.
Kann mir da jemand weiterhelfen, welche Konten ich ansprechen muss?
Arbeite mit SKR 04.
Vielen Dank für eure Hilfe...
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Tag,
für die Verbuchung der Erstattung im Baulohn, haben wir folgende Kontierungsvorschläge für Sie:
Damit der Buchungsbeleg korrekt erstellt werden kann, muss die Hinterlegung der Kontierungen zwingend mit der Finanzbuchführung abgestimmt werden.
Voraussetzungen:
Bei Nutzung des DATEV-Kontenrahmen SKR04 können folgende Konten verwendet werden:
- Forderungskonto - Konto 1300 sonstige Vermögensgegenstände
- Ertragskonto - Konto 4835 sonstige betriebliche, regelmäßige Erträge
Vorgehen:
In Abstimmung mit der Finanzbuchführung die entsprechenden Kontierungen je FIBU-Mitarbeitergruppe unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Sonstige Konten im Register Baulohn Erstattungen erfassen.
Diese und weitere Informationen rund um das Thema Baulohn - Erstattung der Sozialkasse verbuchen , finden Sie in unserer Info-Datenbank.
Viele Grüße aus Nürnberg
Dominika Raciborska
Personalwirtschaft
DATEV eG