Hallo,
ich habe eine angestellte Zahnärztin, die ein Beschäftigungsverbot während ihrer Schwangerschaft hat. Das Gehalt nebst AG-Anteile wird auch im Erstattungsantrag berücksichtigt, allerdings nicht der AG-Anteil für die Versorgungswerke.
Gem. Urteils des BSG vom 10.05.2005 (Az. B 1 KR 22/03 R) erstattet die Umlagekasse ebenfalls die Arbeitgeberanteile an die Versorgungswerke, nur kann ich nichts finden, wo ich dieses eingeben kann.
Unter Personaldaten/Sozialversicherung/Allgemeine SV-Daten/Versorgungswerk sind die Netto-Be- und Abzüge korrekt hinterlegt.
Danke im Voraus!
Hallo,
die AG-Anteile für das Versorgungswerk werden grundsätzlich im Erstattungsantrag berücksichtigt.
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