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Entstehungsprinzip

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findus
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Hallo!

 

In der Fibu eines Mandanten ist uns aufgefallen, daß noch Beträge für Mitarbeiter gezahlt wurden,

die bereits Ende Dezember 2021 abgemeldet wurden.

 

In 10/2021 hat ein AN z.B. 2.000 Euro Prämie bekommen.

Ich rechne bereits den Februar 2022 ab.

 

Für die Nachberechnung wollte ich das Entstehungsprinzip wählen. Geht aber nicht, da schon eine Nachberechnung mit Zuflussprinzip gemacht wurde.

 

Frage: Muss ich die Prämie nach dem ELSTAM-Stand von 02/2022 abrechnen? Mit Stkl. 6? Da der AN evtl. schon wieder eine andere Beschäftigung hat?

 

Es sind auch Aushilfen dabei, die auch in 12/2021 ausgeschieden sind, aber auch in 10/2021 Coronaprämien erhalten haben. Diese berechne ich auch nach.

 

Gibt es hier auch etwas zu beachten?

 

Danke!

 

 

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