Hallo zusammen,
mir ist folgender Fehler unterlaufen: Wir haben eine Mitarbeiterin nach Italien entsandt und ich habe in Deutschland Lohnsteuer für sie abgerechnet und entrichtet. Nun ist sie aber in Italien steuerpflichtig, d.h. sie hätte hier in Deutschland keine Lohnsteuer zu zahlen gehabt.
Das muss nun korrigiert werden. Die Lohnsteueranmeldung kann ich ja über ELSTER berichtigen,
Lt. unserem Steuerberater müssen aber auch die Abrechnungen für das ganze Jahr 2022 korrigiert werden. Dass das in LODAS nicht geht, habe ich verstanden, aber wie kann ich das dann anstellen? Die Mitarbeiterin braucht auch eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Freundliche Grüße von der Küste
Andreas Lütje
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Lütje,
grundsätzlich können Sie Nachberechnungen für das aktuelle und das Vorjahr durchführen.
Nachberechnungen in das Vorjahr sind mit dem steuerlichen Entstehungsprinzip nur in den ersten 3 Januarwochen (Dreiwochenfrist) eines Jahrs zulässig, danach nur noch in Ausnahmefällen und in Rücksprache mit dem Finanzamt.
In LODAS kann das Entstehungsprinzip nur in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar abgerechnet werden, wenn noch keine Nachberechnung mit dem Zuflussprinzip auf das Vorjahr erfolgt ist.
Die Lohnsteuerbescheinigung kann hier also auch nur manuell über Elster berichtigt werden.
Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Hilfe-Dokument: Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) – Grundlagen .
Hallo Frau Schön,
vielen Dank für die Hinweise. 🙂