Ich habe folgenden Fall vorliegen.
Es geht um den Mitarbeiter eines Mandanten, der ab 01.09.2023 für 2 Jahre nach Tschechien versendet wird. Er wird mit seiner Familie dahin umziehen.
Der Mitarbeiter wird weiterhin einen Pkw seines Arbeitgebers gestellt bekommen. Nun stellt sich die Frage.
Wie wird das mit dem geldwerten Vorteil und den km gehandelt
In Tschechien wird er ca 10 km von der Betriebsstätte entfernt leben. Wird diese Entfernung herangezogen oder die Entfernung Wohnstätte in Tschechien und Betriebsstätte Arbeitgeber in Deutschland?
Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus.
Das kommt auf die vertragliche Ausgestaltung an.
Wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass in Tschechien der Tätigkeitsort ist dann würde ich die 10 Kilometer ansetzen.