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Entschädigungszahlung nach Quarantäne ermitteln und was passiert im Hintergrund

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letzte Antwort am 09.04.2021 17:03:56 von CVolz
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n_troike
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Hallo,

 

jetzt muss ich mich auch kümmern.

Die Dokumente sind ja gut.

Ich habe noch keine Lohnarten usw. dafür angelegt weil ich vorher wissen möchte ob wir das durchführen.

((Gerade die Steigerung KUZ und Quarantäne sind ja ... puh))

 

Jetzt aber erstmal nur die einfache Quarantäne:

 

1. Probe

2. Probe mit Unterbrechung

3. Verdienstausfälle in Bewegungsdaten erfassen...

... und da wüste ich gern was passiert.

Was macht die LA480 mit dem erfassten Brutto - Verdienstausfall (kürzen, SV, ST ...)?

Was macht die LA481 mit dem erfassten Nettoverdienstausfall (kürzen, SV, ST ...)?

Und das bekommt dann der MA für die Q-Unterbrechung ausbezahlt?

Und das wäre dann auch das Geld was beim Landesamt wieder zurückgefordert werden darf?

Bekommt man das 1: 1 erstattet?

 

Ich danke schon mal im Voraus für die Antworten!!!

 

Grüße 

Nico

 

 

 

 

CVolz
Fortgeschrittener
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339 Mal angesehen

Hallo Nico,

 

die 480 ist eine Rechengröße und gibt ja den Verdienstausfall (brutto) an. Hiervon wird dann SV berechnet, die der AG komplett zahlt (also auch den AN-Anteil; somit erhalten die SV-Träger Beiträge in normaler Höhe, als wäre der MA nicht in Quarantäne) mit voller Erstattung durch die Behörden.

 

Die 481 ist dann die tatsächliche Entschädigungszahlung, die dem AN steuer- und sv-frei ins Gesamtbrutto fließt. Durch diese ist sein Netto-Entgelt so hoch, wie es ohne die Quarantäne wäre. Die Entschädigungszahlung wird ebenfalls durch die Behörden erstattet.

 

Wenn man nicht gerade noch eine Überschneidung mit KUG-Teilausfall hat ist es eigentlich alles relativ einfach, nur immer schön an die Anleitung halten 🙂 In ca. 20 Minuten ist alles erfasst. Länger dauert es dann, die Erstattung bei den Behörden zu beantragen, das ist leider recht aufwendig.

 

Viele Grüße!

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letzte Antwort am 09.04.2021 17:03:56 von CVolz
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