Hallo, aufgrund unserer Mitarbeiteranzahl haben wir keinen Erstattungsanspruch gegenüber den KK für geleistete Entgeltfortzahlungen.
Dennoch soll ich die Krankheitstage bzw. Stunden auf den Lohnabrechnungen ausweisen. Reicht es dazu wenn ich die Stundenlohnart für die entsprechende Stundenzahl mit dem Bearbeitungsschlüssel 78 erfasse oder werden die Stunden der gleichen Lohnart dann trotzdem summiert.
Oder muss ich gar eine eigene Lohnart anlegen?
Ich bitte um Unterstützung.
Vielen Dank vorab.
Susanne Britt
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Britt,
ich würde die Lfz-Stunden bei Stundenlohnempfängern mit der StA 145 (evtl. neue LA anlegen) buchen und für alle AN die Kranktage mit BS 72.
Die Kranktage werden dann wie Urlaubstage auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.
Das ist auch für die AN eine übersichtliche Sache.
Viele Grüße
Ruth Korn
Super. Vielen Dank für die schnelle Unterstützung.
Gruß S. Britt