Hallo liebes Schwarmwissen,
ich habe ein kleines Problem und komme einfach nicht zur Lösung...
Folgender Fall:
Mitarbeiter wird zum 01.01.2023 neu eingestellt. Vom 12.01.2023 bis zum 20.01.2023 war der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt (in den ersten 4 Wochen nach Beginn). Somit bezieht er für diesen Zeitraum Krankengeld.
Das Arbeitsentgelt wird auf dem DÜ-Protokoll für den Zeitraum 01.01.2023 bis 11.01.2023 auch korrekt ausgewiesen.
Allerdings stimmt "4. Arbeitszeit - Bruttoarbeitsentgelt bezahlt für 60 Stunden" nicht. Es müssten 64 Stunden sein - 8 Arbeitstage a 8 Stunden.
In den Stammdaten ist die 40 Stundenwoche mit einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden korrekt hinterlegt.
Wo liegt der Hund begraben?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Grüße
Hallo,
bitte wenden Sie sich über einen anderen Service-Kanal an uns, damit wir die hinterlegten Schlüsselungen überprüfen können.