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Entgeltbescheinigung Kinderkrankengeld

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letzte Antwort am 19.10.2022 09:16:38 von Nina_Schöneweis
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wkläver
Einsteiger
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Hallo,

ich benötige diesmal Eure Unterstützung bei der Entgeltbescheinigung für die Berechnung von Kinderkrankengeld:

Eine Mitarbeiterin fehlte in der Zeit vom 17.-24.06.2022 weil sie ihr krankes Kind betreuen musste. Im Kalender habe ich für den Zeitraum 17.-21.06.2022 den Ausfallschlüssel PE erfasst, wobei für Freitag 17.06. bis Sonntag 19.06.2022 kein Entgeltausfall zu erfassen ist, da an diesen Tagen keine Arbeitsleistung zu erbringen war. Arbeitszeit nur von Montag-Donnerstag. Für den Zeitraum 22.-24.06.2022 habe ich den Ausfallschlüssel PK erfasst. Wobei es sich beim 24.06.22 wieder um einen Freitag handelt, der zu keinem Entgeltausfall führt. Anzumerken ist, dass für den 20. und 21.06.2022 bezahlte Freistellung zu gewähren war, da aufgrund des Tarifvertrages ein Anspruch auf 3 Arbeitstage bezahlte Freistellung besteht (1 Tag wurde bereits am 27.01.2022 gewährt).

Die Krankenkasse bemängelt nun, das in der Entgeltbescheinigung unter Pkt. 2.1 als Zeitraum der Freistellung 20.-24.06.2022 angegeben ist. Der Zeitraum der Krankschreibung des Kindes war vom 17.-24.06.2022 und dieser sei unter Pkt. 2.1 auch anzugeben.

 

Habe ich einen Eingabefehler oder hat die Krankenkasse unrecht?

 

Unter Pkt. 2.4 ist angeben, das der Anspruch auf bezahlte Freistellung für den Zeitraum unter Pkt. 2.1 für 2 Arbeitstage bestand und unter Pkt. 2.5 ist der Zeitraum für die bezahlte Freistellung mit 20.-21.06.2022 angegeben.

 

 

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten! 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung. Ich kann weder einen Eingabefehler von Ihnen noch einen Fehler im Programm erkennen.


Bitte fordern Sie von der Krankenkasse die rechtliche Grundlage dafür an, dass in der EEL-Meldung für Kinderpflegekrankengeld unter Punkt 2.1 auch der vorangegangene arbeitsfreie Zeitraum (Fr. bis So. bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von Mo. bis Do.) zu melden ist.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 19.10.2022 09:16:38 von Nina_Schöneweis
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