Hallo, zum Ende der Insolvenz haben wir (Einzelunternehmen) eine neue Steuer-Nr. erhalten. Eine neue Betriebsnummer ist lt. Auskunft der Betriebsnummernstätte nicht zwingend erforderlich, wenn keine Verbindlichkeiten gegenüber den Krankenkassen bestehen. Dies wäre bei uns der Fall. Ist daher die Anlage einer neuen Mandanten-Nr. noch erforderlich oder könnten wir die alte Mandanten-Nr. beibehalten. Vielen Dank.
Ich würde das an Ihrer Stelle mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Anwalt besprechen, denn das (unnötige) Weiterführen der Betriebsnummer kann nach meiner Erfahrung auch zu Problemen führen, z.B. bei einer SOV-Prüfung oder bei Vollstreckungsmaßnahmen.