Hallo zusammen,
bei einem Mandanten von uns hat die Elternzeit
während Kurzarbeit geendet. Bekommt diese jetzt
Kurzarbeitergeld bezahlt?
Die Kurzarbeit hat zum 16.3.2020 begonnen und
läuft jetzt noch aktuell.
Die Elternzeit ging vom 14.9.2019 bis 18.7.2020.
(Bezug des Basis Elterngeld für 12 Monate)
Wie ist hier jetzt vorzugehen?
AN ganz normal ab dem 19.7.2020 mit Kurzarbeit
abrechnen? Oder wie muss man das dann abrechnen?
Es wurde dem Arbeitgeber das Ende der Elternzeit
bereits letztes Jahr bekannt gegeben.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Das müssen Sie mit Ihrem Mandanten klären, was er mit dem Mitarbeiter ausgemacht hat.
Hier kann Ihnen dazu keiner helfen.
Wenn die AN mit Kurzarbeit abgerechnet werden soll, müsste für sie sowohl die Vereinbarung zur KU als auch der Arbeitszeitnachweis KUG für den entsprechenden Monat vorliegen. Falls eines von beiden fehlen sollte, wäre nach meinem Geschmack die AN mit ihrem hinterlegten Gehalt ohne KUG abzurechnen.
Wenn der AN eine Erklärung zur Genehmigung des KUG unterschrieben hat, dann ist für ihn auch KUG abzurechnen. Denn nach der Elternzeit beginnt wieder das Arbeitsverhältnis mit dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt und das ist für die Berechnung von KUG die Maßgabe.
Es reicht auch aus, wenn der AN in der Elternzeit wieder eine Tätigkeit aufnehmen will und in dieser dann sozialvers. pfl. entlohnt wird. Das wurde Seitens unseres Mandanten vom Anwalt abgeklärt. Denn unser Mandant hat drei Wochen vor dem Lockdown die Genehmigung zur Teilzeitarbeit im Rahmen der Elternzeit schriftlich erteilt. Die MA bekommt also seither KUG ohne einen Tag gearbeitet zu haben.