Liebe Community,
ab August 2020 wird in der Einzelaufstellung-UV keine Stunden und kein Arbeitsentgelt ausgewiesen.
Der Betrieb befindet sich seit März 2020 zu 100% in Kurzarbeit.
Für eine Rückmeldung möchte ich mich bedanken.
Sami
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
bei Kurzarbeit hat der Arbeitnehmer gegenüber der Bundesagentur für Arbeit einen persönlichen Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KUG). Insofern handelt es sich in der Unfallversicherung um kein nachweispflichtiges Entgelt.
Daher sind die Lohnarten rund um das Kurzarbeitergeld UV-frei geschlüsselt und fließen daher nicht in die Einzelaufstellung der Beitragsberechnung für die Unfallversicherung. Lediglich der Feiertagslohn bei KuG (Lohnart 5030) und das Entgelt in Höhe von KuG (Lohnart 5060) sind UV-pflichtig.
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG